Liebe Mitreisende,
die Qualität unserer Reisen hat bei uns oberste
Priorität. Wir bieten Ihnen wunderschöne Reisen
zu günstigen Preisen an. In den Urlaubsländern
zahlen wir den Sherpas und anderen Angestellten
faire Gehälter. Beides ist nur möglich, wenn sich
bei Gruppenreisen eine bestimmte Anzahl von Reiseinteressenten
anmeldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht
ist. Falls eine Gruppenreise nicht zustande kommt,
stellen wir Ihnen individuell nach Ihren Vorstellungen
eine Reise zusammen.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen
aufmerksam. Sie werden Inhalt des Reisevertrages,
der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, Yoga
Asien Reisen, und Ihnen zustande kommt:
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie Yoga Asien
Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf
der Grundlage der Reisebeschreibung und dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
Die Anmeldung kann mündlich (auch telefonisch),
schriftlich oder in elektronischer Form (durch
Internet oder E-Mail) vorgenommen werden.
1.2 Erfolgt die Anmeldung für mehrere Persononen,
so steht der Anmelder für die Vertragsverpflichtungen
aller Angemeldeten wie für seine eigenen Verpflichtungen
ein, wenn er eine entsprechende Verpflichtung
durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres
Angebotes durch Yoga Asien Reisen zustande. Über
den Vertragsschluss unterrichtet Yoga Asien Reisen
Sie mit einer Reisebestätigung. Ausserdem wird
Ihnen ein Sicherungsschein zugesandt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vonYoga Asien Reisen vor, an das Yoga Asien Reisen
für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie Yoga Asien Reisen die Annahme dieses
neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklären.
Dies kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch
Leistung der Anzahlung erfolgen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung und des
Sicherungsscheines, der sämtliche gezahlte Kundengelder
sichert, ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises
fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis
angerechnet.
2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich
ist der Eingang der Zahlung bei Yoga Asien Reisen)
zu zahlen. Ist der fällige Gesamtpreis nicht oder
nicht vollständig bezahlt, obgleich der Teilnehmer
einen Sicherungsschein erhalten hat, wird Yoga
Asien Reisen nach Mahnung und Fristsetzung zur
Zahlung vom Reisevertrag zurücktreten (§ 323 BGB)
und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten.
Es besteht in diesem Fall kein Anspruch des Kunden
auf die Erbringung der Reiseleistung durch Yoga
Asien Reisen.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von
Yoga Asien Reisen ergibt sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Reisebeschreibung (die auch der
Reisebestätigung beigefügt ist).
3.2 Wird auf Ihren Wunsch von Yoga - Asien -
Reisen ein individueller Reiseablauf organisiert,
so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von
Yoga Asien Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot an Sie.
3.3 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Hotels,
Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw.
Reisebüros sind von Yoga Asien Reisen nicht bevollmächtigt,
Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu
treffen, die über die Reisebeschreibung oder die
Reisebestätigung von Yoga Asien Reisen hinausgehen
oder im Widerspruch zu diesen stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss
des Reisevertrages eingetretenen, bei Vertragsabschluss
unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten
oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse
in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf
den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier
Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden
Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung, sind Sie berechtigt, kostenfrei
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
Yoga Asien Reisen in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Programm anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
Zugang der Erklärung von Yoga Asien Reisen über
die Änderung der Reiseleistung oder Preisanpassung
Yoga Asien Reisen gegenüber geltend zu machen.
Treten Sie in diesem Fall vom Reisevertrag zurück,
erhalten Sie an Yoga Asien Reisen bereits geleistete
Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Yoga Asien Reisen. Ihnen wird aus Beweisgründen
dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann Yoga Asien
Reisen gemäß § 651i Abs.2 BGB eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe
der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen,
was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann,
bestimmt. Yoga Asien Reisen weist darauf hin,
dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret
oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann
Yoga Asien Reisen eine pauschalierte Entschädigung
wie folgt verlangen:
• Bis 95. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
• ab 94. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des
Reisepreises
• ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des
Reisepreises
• ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des
Reisepreises
• ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des
Reisepreises
• ab 6. Tag bis am Tag des Reiseantrittes 90 %
des Reisepreises
Ihnen steht es frei – auch bei Berechnung der
pauschalierten Stornoentschädigung -, Yoga Asien
Reisen nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt
nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe
als der Pauschalen oder konkret berechneten Höhe
entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson
stellen. Yoga Asien Reisen kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn er den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende
Reisende und Sie haften Yoga Asien Reisen als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen
ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger
Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen,
die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige
Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung wird hingewiesen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Yoga Asien Reisen
7.1 Yoga Asien Reisen kann bis 20 Tage vor Reiseantritt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen
Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert
sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem
vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen
sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich
lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Treten
wir zurück, so erhalten Sie dann die bisher geleisteten
Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2 Yoga Asien Reisen kann ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Yoga
Asien Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich
in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis
zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer
Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Dabei
behält Yoga Asien Reisen den Anspruch auf den
Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Bei der Kündigung wird Yoga
Asien Reisen durch die jeweilige Reiseleitung
vertreten.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss
nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen
ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.
3 BGB). Danach kann Yoga Asien Reisen für erbrachte
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Yoga Asien
Reisen ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Beförderung mit umfasst, den Reisegast zurückzubefördern.
Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die
Parteien je zur Hälfte; im Übrigen fallen die
Kosten dem Reisenden zur Last.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation nicht spätestens
8 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir
um umgehende Benachrichtigung.
9.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf.
unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates
selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob
eine Teilnahme an der Reise mit seiner jeweiligen
körperlichen Verfassung vereinbar ist.
9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen (Schadensminderungspflicht) mitzuwirken,
eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder
nach Eintritt gering zu halten.
10. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden,
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten
genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und
dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Wird die Reiseleistung
nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen, wobei Yoga Asien Reisen die Abhilfe
verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Yoga Asien Reisen kann in der
Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich-
oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Yoga Asien Reisen innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wir informieren
über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen
Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber,
dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e
BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist.
10.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise
(Rückreisedatum) gegenüber Yoga Asien Reisen geltend
zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist
kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist oder wenn es sich
um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte
Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen
7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei
Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen,
wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und
Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen
Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder
uns gegenüber anzuzeigen. Die Reiseleitung oder
Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht
befugt, über Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
zu befinden.
10.4 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden
nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach-
und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem
Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden
und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche
Vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Yoga Asien
Reisen hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht
oder schlecht erfüllt. Der Reisende ist verantwortlich
für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen
Reisedokumente und muss selbst darauf achten,
dass sein Reisepass oder sein Personalausweis
für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Auf unsere Reiseinformationen über Gesundheitsvorsorge,
Pass- und Visumerfordernisse wird verwiesen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Yoga Asien Reisen
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder soweit Yoga - Asien - Reisen für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Für alle gegen Yoga Asien Reisen gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet Yoga Asien Reisen bei Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise
und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck
gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
verpflichtet Yoga Asien Reisen, den Kunden über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht /stehen bei der Buchung die
ausführende/n Fluggesellschaft(en) noch nicht
fest, so ist Yoga Asien Reisen verpflichtet, dem
Kunden diejenige Fluggesellschaft(en) zu nennen,
die wahrscheinlich die Flugbeförderung durchführen
wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass
der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität
erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen.
Gleiches gilt, wenn die ausführende(n) Fluggesellschaft(en)
wechselt/wechseln. Die Schwarze Liste / BLACK
LIST der EU ist nach ihrer Veröffentlichung durch
die EU auf der Internetseite HTTP://AIR-BAN.EUROPA.EU
und auf der Internetseite von Yoga Asien Reisen
sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar. Die
Liste wird von der EU ständig aktualisiert.
14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur
Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet
und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung
und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir
halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
ein.
15. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des
Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag
und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis
zwischen dem Kunden und Yoga Asien Reisen findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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